Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Überarbeitung: 30. Januar 2019. Diese Version tritt in ihrer Gesamtheit anstelle der Version vom
26. August 2016 in Kraft.
Diese Bestimmungen gelten für die Nutzung unserer Software, unserer Website oder unserer Dienste
wie beispielsweise Consulting oder AppDesigner Cloud Services (gemeinsam als „Dienste“ bezeich-
net). Dabei kann die Software u.a. auch Teil der Dienste sein, einschließlich ihrer Anwendungen, In-
haltsdateien, Skripte, Befehlssätze und zugehörigen Dokumentation (gemeinsam als „Software“ be-
zeichnet). Für gewisse Dienste oder bestimmte Software können zusätzliche Bedingungen gelten (z.B.
Endnutzer-Lizenzvereinbarungen, Endnutzer-Support- und Pflegevereinbarungen). Durch Nutzung der
Dienste oder Software – auch im Rahmen von Testeinrichtungen – stimmen Sie diesen Bestimmungen
zu. Von Zeit zu Zeit können neue zusätzliche Bedingungen festgelegt werden, zu deren Wirksamkeit es
Ihrer Zustimmung nicht bedarf. Für deren Wirksamkeit genügt die Veröffentlichung auf der ent-
sprechenden Homepage.
1. Geltungsbereich
1.1 Bestandteil
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbe-
ziehungen betreffend den Verkauf, die Vermietung und der Nutzung unserer Dienste (auch Dienst-
leistungen), unserer Software sowie unserer mobilen Apps, deren Support und Pflege sowie individuelle
Anpassungen und Schulung. Durch die Nutzung unserer Dienste, unserer Software und unserer
mobilen Applikationen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden und es kommt zu einem
Vertrag zwischen Ihnen und uns. Wir bieten unsere Dienste und liefern unsere Software sowie mobile
Applikationen unter Zugrundelegung dieser AGB, den für das jeweilige Produkt zugehörigen
Leistungsbeschreibungen oder Nutzungsbedingungen sowie den jeweils bekannt gegebenen Kon-
ditionen. Die Annahme oder Nutzung unserer Dienste und Produkte durch Sie, gilt als Anerkennung
dieser Bedingungen unter Verzicht auf widersprechende AGB. Dies gilt auch dann, wenn den entgegen-
stehenden AGBs von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbe-
standteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Datenschutz
Unsere Datenschutzrichtlinie unter http://www.gbs.com/datenschutz gilt für alle personenbezogenen
Informationen, die Sie uns übermitteln. Durch Nutzung unserer Dienste oder unserer Software stimmen
Sie den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie zu.
Für den Fall, dass die Software Bestandteile von Fremdsoftware entsprechend Art. 2.2 (b) enthält, stim-
men Sie zu, dass Ihre Kundendaten an den Anbieter der Fremdsoftware in dem zur Erbringung der
Leistung erforderlichen Maße übertragen werden kann.
1.3 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bin-
dend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder
Auftragsbestätigung zustande. Sie haben vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der
Software bzw. die bereitgestellten Dienste und Services Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspre-
chen. Ihnen sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und die technischen Voraussetzungen zur Nut-
zung der Software oder der Dienste bekannt.
1.4 Inbetriebnahme
Software wird durch Sie installiert und in Betrieb genommen. Wir können an Ihrer Stelle die Installation
vornehmen. Unterstützungsleistungen dabei werden jedoch nur auf Ihr Verlangen vorgenommen.
Dieses können insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installa-
tion, Einweisung, Serviceleistungen, Schulung und Beratung sein. Derartige
Leistungen werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.5 Support
Eine über die Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungszeit hinausgehende Support- und/oder
Pflegeleistung (u.a. Updates/Upgrades) an gekaufter Software (On-Premise), erfolgt nur auf Grundlage
einer separat abzuschließenden Support- u. Pflegevereinbarung (Maintenance). Hierin enthalten sind
detaillierte Angaben zu Verfügbarkeiten bzw. Art und Umfang von Support-, Wartungs- oder Pflege-
leistungen. Eine Ausnahme gilt für gemietete Software. Zudem kann eine Ausnahme eine mit einem
Kauf verbundene einjährige Support- und Pflegevereinbarung sein, welche jedoch in unserem Angebot
angegeben sein muss.
1.6 Zusätzliche Bedingungen
Für gewisse Dienste oder bestimmte Software können zusätzliche Bedingungen gelten (z.B. Endnutzer-
Lizenzvereinbarungen, Nutzungsbedingungen). Sämtliche Inhalte, die wir Ihnen zur Verfügung stellen,
(wie z. B. Software, SDK und Muster) werden Ihnen zur Nutzung zur Verfügung gestellt oder an Sie li-
zenziert. Von Zeit zu Zeit können neue zusätzliche Bedingungen festgelegt werden, zu deren Wirk-
samkeit es Ihrer Zustimmung nicht bedarf. Für deren Wirksamkeit genügt die Veröffentlichung auf der
entsprechenden Homepage.
1.7 Rangordnung
Wenn zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und den zusätzlichen Bedingungen ein Wider-
spruch besteht, haben die zusätzlichen Bedingungen im Zusammenhang mit dem entsprechenden
Dienst bzw. der jeweiligen Software Vorrang.
1.8 Änderung
Wir können die Dienste sowie browserbasiert (On-Demand) gemietete Software (einschließlich
bestimmter Teile oder Funktionen) jederzeit ohne Haftung gegenüber Ihnen oder Dritten aktualisieren,
ändern oder einstellen. Wir unternehmen aber angemessene Anstrengungen, um Sie vor der Vor-
nahme einer Änderung davon in Kenntnis zu setzen. Wir lassen Ihnen ausreichend Zeit zum Herun-
terladen oder Aktualisieren Ihres Inhalts, sofern überhaupt erforderlich. Wenn wir einen Dienst oder eine
Software ganz einstellen, erhalten Sie die Gebühren, die Sie im Voraus bezahlt haben, eine anteilige
Rückerstattung für den nicht mehr genutzten Zeitraum.
2. Nutzung
2.1 Lizensierung der Dienste
(a) Nutzungsrecht.
Sie sind vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bestimmungen und der geltenden Gesetze berechtigt, auf
die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
(b) Geistiges Eigentum der GBS Europa GmbH
Wir (und ggf. unsere Lizenzgeber) bleiben grundsätzlich alleinige Inhaber aller Rechte, Eigentumsrechte und
Ansprüche im Zusammenhang mit den Diensten und der Software. Wir behalten uns alle gemäß diesen
Bedingungen nicht gewährten Rechte vor.
(c) Speicherung
Auch wenn im Rahmen der Dienste eine Datenspeicherung erfolgt, empfiehlt es sich, von Ihrem Inhalt
– sofern möglich – auch weiterhin regelmäßig Sicherungskopien anzulegen. Wir können für Ihren Inhalt
angemessene technische Grenzen festlegen, wie z. B. Beschränkungen für die Dateigröße, den Spei-
cherplatz, die Verarbeitungskapazität und dergleichen. Wir können die Dienste aussetzen, bis der für
Ihr Konto festgelegte Speichergrenzwert nicht mehr überschritten wird.
(d) Von Benutzern erstellter Inhalt
Wenn Sie auf unsere Dienste zugreifen, können Sie auf Inhalt stoßen, den Sie anstößig oder ärgerlich
finden. Die einzige Abhilfe besteht darin, sich den Inhalt nicht weiter anzusehen. Sie können uns den
Inhalt melden, indem Sie auf die Schaltfläche „Melden“ klicken, sofern diese verfügbar ist.
2.2 Lizensierung der Software
(a) Nutzungsrecht
Wir gewähren Ihnen als Lizenznehmer mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein
einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand (nach-
folgend „Lizenz“). Bei einer Mietlizenz ist das Nutzungsrecht entsprechend zeitlich beschränkt.
Sämtliche übrigen Rechte, insbesondere auch Eigentums-, Urheber- und Markenrechte an der Software und
der Dokumentation, stehen ausschließlich uns zu, soweit nicht von Dritten erstellte Softwareteile
betroffen sind. In diesem Falle stehen entsprechende Rechte gegebenenfalls dem Dritten zu.
(b) Fremdsoftware – Open Source Software
Die Software kann Bestandteile von Fremdsoftware und/oder von Open Source Software enthalten, für
die gesonderte Lizenzbedingungen zu beachten sind. Soweit dies für die rechtmäßige Nutzung der Soft-
ware erforderlich ist, werden die jeweils geltenden Fremd- bzw. Open Source Software-Lizenz-
bedingungen im Installationsprogramm oder im Anschluss an die Installation in einem Dokument
aufgeführt. Sie als (Unter-) Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software erst dann zu verwenden, wenn
Sie mit diesen Fremdsoftware- bzw. Open Source Software-Lizenzbedingungen, die vorrangig vor
diesen Nutzungsbedingungen gelten, ebenfalls einverstanden sind. Lehnen Sie diese ab, so werden
Sie als Lizenznehmer die Installation und Nutzung der Software vollständig unterlassen.
(c) Useranzahl
Sie erwerben die Software, um sie selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu nutzen (einfaches
Nutzungsrecht). Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig
oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Ihrem unmittelbaren Besitz/Eigentum
befinden. Etwas anderes kann für Zwischenhändler und Businesspartner gelten. Hier gehen die Rege-
lungen eines Partnervertrages den allgemeinen Bedingungen vor. Ansonsten gelten die Bestimmungen
dieser AGB entsprechend. Die Benutzungsmöglichkeit darf jeweils höchstens an der vertraglich verein-
barten Anzahl von Arbeitsplätzen bzw. Nutzern zur Verfügung stehen. Der Kunde darf die für einen
sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sicherungskopien müssen,
soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen werden.
Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden.
(d) Nachlizensierung
Die Auslieferung der Software erfolgt in vereinbarter Weise, d.h. mit den jeweils angebotenen Modulen.
Sollte der Lizenznehmer weitere Lizenzen bzw. Zusatzmodule benötigen, so bedarf es eines weiteren
Angebots und dessen Annahme. Die anfallenden Lizenzgebühren sind gemäß Rechnung zu beglei-
chen. Auch hierfür gelten die Bestimmungen dieser AGB.
(e) Weitergabe der Software
Eine Weitergabe der Software (ganz oder teilweise) an einen Dritten bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung und setzt voraus, dass der Dritte uns gegenüber schriftlich erklärt, dass er die Regeln die-
ses Vertrages einhält. Alle in der Software oder auf den überlassenen Unterlagen und Datenträgern
enthaltenen Schutzvermerke, insbesondere Urheberrechts und Markenvermerke, Seriennummern
sowie sonstige der Software-Identifikation dienende Merkmale dürfen in keinem Fall entfernt oder
verändert werden.
(f) Nachweis, Audit
Sie stellen die Einhaltung der vorgenannten Nutzungsrechte sicher und weisen dies uns gegenüber auf
Verlangen nach (Selbstaudit). Bei berechtigten Zweifeln, besteht die Möglichkeit einer eidesstattlichen
Versicherung sowie die zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Einsichtnahme in Unterlagen. Im Falle einer
Zuwiderhandlung bei der der uns zur Verfügung gestellte Report um mehr als 5% des jährlichen
Lizenzbetrages abweicht, können wir sämtliche Nutzungsrechte des Lizenz-
nehmers an der Software widerrufen, ohne dass dem Lizenznehmer Rückerstattungsansprüche gegen
uns zustehen.
Alternativ hierzu können wir nach eigener freier Wahl die für die unzulässige Nutzung anfallenden
Lizenzgebühren zzgl. der möglicherweise im Rahmen der Überprüfung angefallenen Kosten verlangen.
2.3 Lizensierung der Mobile Apps.
Für mobile Applikationen gelten die Bedingungen entsprechend (vgl. Ziff. 2.2). Vorrangig gelten die in
den jeweiligen mobilen Applikationen enthaltenen Lizenzbedingungen, die auf die Besonderheiten einer
mobilen Anwendung ausgelegt sind.
2.4 Andere Lizenztypen.
(a) Nicht zum Weiterverkauf bestimmte Version
Wir können die Software oder Dienste als „Testversion“, „Evaluierungsversion“, „nicht zum Weiter-
verkauf bestimmte Version“ oder ähnlich bezeichnen (Not for Resale, nachfolgend „NFR-Version“). Sie
dürfen die NFR-Version nur während des Zeitraums und ausschließlich für die Zwecke installieren und
verwenden, die wir bei Bereitstellung der NFR-Version festgelegt haben. Sie dürfen Materialien, die Sie
mit der NFR-Version erstellen, ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke verwenden.
(b) Vorabversion
Wir können die Software oder Dienste als Vorab- oder Betaversion bezeichnen („Vorabversion“). Die
Vorabversion stellt nicht das Endprodukt dar und kann Fehler enthalten, die Ausfälle und Datenverluste
verursachen können. Die Vorabversion wird unter Umständen nicht zur kommerziellen Nutzung freige-
geben. Sie müssen die Verwendung der Vorabversion umgehend einstellen und alle Kopien der Vorab-
version zerstören, wenn wir Sie dazu auffordern, oder wenn wir eine kommerzielle Version der Vorab-
version herausbringen. Ein etwaiger separater Vertrag, den wir mit Ihnen über die Vorabversion ab-
schließen, ersetzt die in dieser Ziffer festgelegten Bestimmungen über die Vorabversion.
3. Ihr Inhalt
3.1 Eigentumsrecht
Im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Dienste, behalten Sie sämtliche Rechte und Eigentums-
rechte an Ihrem Inhalt. Wir beanspruchen keine Eigentumsrechte an Ihren selbst erfassten Daten oder
an Ihren selbst entwickelten Applikationen. Sie sind alleine dafür verantwortlich, dass Applikationen und
Inhalte, die Sie erstellt haben, technisch für Endnutzer anwendbar sind. Sofern hierfür Anpassungen
aufgrund von Releases unserer Software oder unserer Services erforderlich sind, fallen diese in Ihren
Verantwortungsbereich.
Wir behalten uns vor, im Rahmen von Teststellungen erfasste Daten oder von Ihnen entwickelte Appli-
kationen vier Wochen nach Teststellung zu löschen, sofern es während dieser Zeit nicht zu einem Ver-
tragsschluss gekommen ist.
3.2 Rechte an Ihrem Inhalt zum Betreiben der Dienste
Wir benötigen möglicherweise von Ihnen zum Betrieb und zur Aktivierung der Dienste bestimmte Rechte
an Ihrem Inhalt. Wenn Sie Inhalt auf die Dienste hochladen, erteilen Sie uns das nicht ausschließliche,
weltweit geltende, gebührenfreie und übertragbare Recht, den Inhalt zu speichern, Sicherungskopien
anzulegen und ggf. eine Rückspeicherung bei Datenverlust vorzunehmen. Diese Rechte dienen aus-
schließlich dem Betreiben oder Verbessern der von Ihnen genutzten Dienste.
3.3 Zugang durch uns
Wir greifen weder auf Inhalt von Ihnen zu, noch sehen oder hören wir uns diesen an, außer soweit dies
angemessener Weise zur Durchführung der Dienste erforderlich ist. Zu den Maßnahmen, die ange-
messener Weise zur Ausführung der Dienste erforderlich sind, zählen u. a. (a) das Reagieren auf Unter-
stützungsanforderungen, (b) das Feststellen, das Verhindern oder die anderweitige Handhabung von
Betrug, Sicherheitsfragen, Rechtswidrigkeiten bzw. technischen Problemen
und (c) die Durchsetzung dieser Bestimmungen.
3.4 Beendigung des Rechts
Sie können dieses Recht im Zusammenhang mit Ihrem Inhalt jederzeit widerrufen und uns die Rechte
entziehen, indem Sie Ihre Inhalte vom Dienst entfernen. Es können aber Kopien Ihres Inhalts im Zuge
unserer routinemäßigen Sicherung beibehalten werden.
3.5 Freigabe Ihres Inhalts
(a) Freigabe
Einige Dienste können Funktionen umfassen, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Inhalt freizugeben oder
zu veröffentlichen. „Freigeben” bedeutet, durch Ihre Nutzung der Dienste per E-Mail senden, bereit-
stellen, übertragen, hochladen oder auf andere Weise (uns oder anderen Benutzern) zur Verfügung
stellen. Überlegen Sie sich genau, welchen Inhalt Sie freigeben oder veröffentlichen, da Sie für den von
Ihnen freigegebenen Inhalt die volle Verantwortung tragen.
(b) Zugang zu Ihrem Inhalt
Von uns wird weder überwacht noch kontrolliert, was andere mit Ihrem Inhalt machen. Sie sind dafür
verantwortlich, Beschränkungen für Ihren Inhalt festzulegen oder Zugangsstufen zu definieren. Es liegt
in Ihrer Verantwortung, andere Benutzer wissen zu lassen, wie Ihr Inhalt freigegeben werden kann, und
die entsprechende Einstellung für den Zugang und die Freigabe Ihres Inhalts vorzunehmen.
4. Missbräuchliche Verwendung
Sie dürfen die Dienste, die Software oder den Inhalt, den wir Ihnen zur Verfügung stellen, nicht miss-
bräuchlich verwenden. So sind Sie beispielsweise nicht berechtigt:
(a) die Dienste, die Software oder den Inhalt zu kopieren, zu ändern, bereitzustellen, in Echtzeit wieder-
zugeben, unterzulizenzieren oder weiterzuverkaufen,
(b) anderen die Nutzung der Dienste, der Software oder des Inhalts unter Verwendung Ihrer Lizenz-
informationen zu ermöglichen oder zu gestatten,
(c) auf die Dienste durch eine andere Methode als über die von uns bereitgestellte Schnittstelle oder
wie von uns genehmigt zuzugreifen oder dies zu versuchen,
(d) Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, die bestimmte Nutzungen der Dienste
verhindern sollen,
(e) Inhalt freizugeben oder ein Verhalten an den Tag zu legen, der bzw. das gegen Rechte an geistigem
Eigentum anderer verstößt („Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet Urheberrechte, Urheber-
persönlichkeitsrechte, Marken-, Handelsaufmachungs-, Patent- und Betriebsgeheimnisrechte,
Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, Recht auf Privatsphäre, Öffentlichkeitsrechte und
alle anderen Eigentumsrechte),
(f) sich für eine andere natürliche oder juristische Person auszugeben oder Ihre Verbindung zu einer
anderen natürlichen oder juristischen Person falsch oder missverständlich darzustellen,
(g) zu versuchen, die Dienste, die Software oder die Hardware zu deaktivieren, zu beeinträchtigen oder
zu zerstören,
(h) gegen geltendes Recht zu verstoßen.
5. Gebühren und Zahlung
5.1 Fälligkeit
Die vereinbarte Vergütung ist nach Bereitstellung der Dienste bzw. nach Lieferung der Software (bei
Schulungen nach Durchführung der Schulung; bei Softwarepflege für jedes Kalenderjahr im Voraus)
und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar, sofern
nicht eine abweichende Regelung – z.B. durch ein Angebot – vereinbart ist.
5.2 Zusätzliche Leistungen
Fahrtkosten, Spesen, Zubehör und Versandkosten sind ggf. zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.
Zusätzliche von Ihnen verlangte Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei der Programm-
installation, Anpassung der Software an Kundenwünsche) werden nach der jeweils von uns ver-
wendeten aktuellen Preisliste bzw. einem konkreten Angebot in Rechnung gestellt.
5.3 Nettopreise
Vergütungen/Preise sind grundsätzlich Netto-Preise. Sie werden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
in Rechnung gestellt.
5.4 Aufrechnung
Sie können nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Außer im Bereich des § 354 a HGB können Sie Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte abtreten.
5.5 Verzug
Für den Fall, dass Sie mit Zahlungen in Verzug geraten, sind wir berechtigt, die weiteren Leistungen
unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis Sie die Zahlung
geleistet haben. Weiterhin können wir die Durchführung noch ausstehender Leistungen davon abhängig
machen, dass Sie die jeweils nächste Teilzahlung in voller Höhe bevorschussen. Darüber hinaus
werden die überfälligen Zahlungen, mit denen Sie sich in Verzug befinden, mit Verzugszinsen gemäß
§ 288 II BGB belegt.
5.6 Unvermögen
Bei wirtschaftlichem Unvermögen Ihre Pflichten gegenüber uns zu erfüllen, können wir Dauerschuld-
verhältnisse durch Kündigung fristlos beenden. Sie sind verpflichtet, uns frühzeitig und schriftlich über
eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.
5.7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.
6. Ihre Gewährleistungs- und Freistellungspflichten
6.1 Gewährleistung
Durch Hochladen Ihres Inhalts auf die Dienste bestätigen Sie, dass Sie über (a) alle erforderlichen
Lizenzen und Genehmigungen zur Verwendung und Freigabe Ihres Inhalts sowie (b) die nötigen Rechte
zur Erteilung der Lizenzen gemäß diesen Bestimmungen verfügen.
6.2 Freistellung
Sie sind verpflichtet, uns und unsere Tochter- und Schwesterorganisationen, Partner und Lizenzgeber
für alle Ansprüche, Forderungen, Verluste und Schäden einschließlich angemessener Anwaltskosten
schadlos zu halten, die sich aus bzw. im Zusammenhang mit Ihrem Inhalt, Ihrer Nutzung der Dienste
oder Software oder einem Verstoß gegen diese Bestimmungen durch Sie ergeben.
7. Gewährleistung
7.1 Mangel
Wir gewährleisten, dass unsere Dienste mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis
gemäß der Servicebeschreibung von uns bzw. unseren Partnern bereitgestellt werden. Unsere Software hat
die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche
Verwendung und hat die bei dieser Art übliche Qualität. Funktionsbeeinträchtigungen der Dienste oder
der Software, die auf Umgebungsbedingungen, Fehlbedingungen oder auf Hard-/und Softwaremängel
nicht von uns gelieferter Komponenten zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar. Für eine nur
unerhebliche Abweichung der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit
bestehen keine Ansprüche wegen Sachmangel.
7.2 Mangelbeseitigung
Sofern in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, werden die Dienste und die
Software ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig schließen wir alle ausdrück-
lichen und stillschweigenden Gewährleistungen einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung
der Rechtsmängelfreiheit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck aus. Wir über-
nehmen keinerlei Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Inhalt der Dienste. Wir schließen des
Weiteren jede Gewährleistung aus, dass (a) die Dienste oder die Software Ihre Anforderungen erfüllen
oder andauernd ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei verfügbar sind, (b) die durch Nutzung
der Dienste oder der Software erzielten Ergebnisse wirkungsvoll, richtig oder zuverlässig sind, (c) die
Qualität der Dienste oder der Software Ihre Erwartungen erfüllt oder (d) Fehler oder Mängel der Dienste
oder der Software behoben werden.
Bei Sachmängeln können wir zunächst Nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch
Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat, oder dadurch,
dass wir Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Sie unterstützen uns ggf. bei der Fehleranalyse und der Mängelbeseitigung, indem Sie auftretende
Probleme konkret beschreiben, uns umfassend informieren und uns die für die Mangelbeseitigung
erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Wir können die Mangelbeseitigung nach Wahl vor Ort oder
in den eigenen Geschäftsräumen durchführen. Wir können Leistungen auch durch Fernwartung
erbringen. Sie haben auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen
und uns nach entsprechender vorheriger Ankündigung für die Mangelbeseitigung Zugang zu Ihrer EDV-
Anlage zu gewähren.
Wir sind berechtigt, Mehrkosten zu verlangen, wenn die Software verändert, außerhalb der vorgege-
benen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Wir können ebenfalls Aufwendungsersatz ver-
langen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt bei Ihnen. § 254 BGB gilt entsprechend.
Sofern eine Nacherfüllung verweigert, endgültig fehlschlägt oder Ihnen nicht zumutbar ist, können Sie
nach den Regeln von Ziffer 10 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen
und Schadensersatz oder Aufwendungsersatz von uns verlangen. Diese Ansprüche sowie Schadens-
ersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Ausschluss
Wir schließen insbesondere jedwede Haftung für Klagen aus, die sich aus der Nutzung der Dienste oder
der Software durch Sie ergeben. Der Zugriff auf die Dienste oder die Software durch Sie und deren
Nutzung, erfolgen nach eigenem Ermessen und auf eigene Gefahr, und Sie tragen für eine etwaige
Beschädigung Ihres Computersystems oder einen etwaigen Datenverlust infolge der Verwendung der
Dienste oder der Software bzw. des Zugriffs auf diese die alleinige Verantwortung.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Beschränkungen
Sofern in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, übernehmen wir Ihnen oder Drit-
ten gegenüber keinerlei Haftung für (a) Nutzungsausfall, Datenverlust, Verluste ideeller Art oder
Gewinnausfall, (b) spezielle, beiläufig entstandene oder mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden oder
verschärften Schadenersatz welcher Art auch immer (selbst wenn wir auf die Möglichkeit derartiger
Schäden hingewiesen wurden) einschließlich (c) Schäden, die sich aus einem Nutzungsausfall, Daten-
verlust oder Gewinnausfall ergeben, wobei unerheblich ist, ob dies vorhersehbar war, (d) Schäden, die
auf einer Haftungstheorie einschließlich Vertragsbruch oder Verletzung der Gewährleistung,
Fahrlässigkeit oder einer anderen unerlaubten Handlung beruhen oder (e) Schäden, die sich aus einer
anderen Forderung im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste oder der Software bzw. dem
Zugriff auf diese ergeben.
8.2 Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit
Im Falle von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten durch uns (oder unsere Mitarbeiter),
Tod oder Personenschäden, wird unsere Haftung durch keine hierin enthaltene Bestimmung beschränkt oder
ausgeschlossen.
9. Kündigung
9.1 Kündigung durch Sie
Sie können jederzeit die Nutzung von Diensten beenden. Ihre Kündigung enthebt Sie nicht von etwaigen
Verpflichtungen zur Bezahlung ausstehender Gebühren. Die jeweiligen Laufzeiten bzw. Verlänge-
rungen von Lizenzen und Nutzungsrechten sowie entsprechende Kündigungsfristen, ergeben sich aus
den produkt- und dienstspezifischen Vereinbarungen (wie z.B. Lizenz- oder Nutzungsbedingungen,
Auftragsbestätigungen, Support- und Pflegevereinbarungen).
9.2 Kündigung durch die GBS Europa GmbH
Die GBS Europa GmbH kann die o.g. Nutzungsrechte aus wichtigem Grund widerrufen bzw. den be-
stehenden Vertrag mit Ihnen kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie die
Vergütung für die Software oder die Dienste nicht termingerecht bezahlen oder trotz schriftlicher
Abmahnung in erheblicher Weise gegen Nutzungsbedingungen der GBS Europa GmbH verstoßen.
Ebenso sind wir berechtigt, zu kündigen, wenn wir beschließen, die Dienste oder die Software ganz
oder teilweise einzustellen (wenn es uns z. B. aufgrund einer Gesetzesänderung unmöglich ist, die
Dienste in Ihrer Region weiterhin anzubieten), oder
9.3 Fortbestehen
Nach Ablauf oder Kündigung dieser Bedingungen bleiben etwaige von Ihnen erteilte unbefristete Li-
zenzen, Ihre Freistellungspflichten sowie unsere Gewährleistungsausschlüsse oder Haftungsbe-
schränkungen sowie Streitbeilegungsbestimmungen gemäß diesen Bedingungen gültig. Bei Ablauf oder
Kündigung der Dienste kann die Software nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne
vorherige Ankündigung ganz oder teilweise nicht mehr funktionsfähig sein.
10. Untersuchungen
10.1 Überprüfung
Wir überprüfen zwar nicht den gesamten auf die Dienste hochgeladenen Inhalt, aber wir können
verfügbare Technologien und Verfahren anwenden, um nach bestimmten Arten von illegalem Inhalt
(z.B. Kinderpornografie) oder anderem missbräuchlichen Inhalt oder Verhalten (z.B. Handlungsmus-
tern, die auf unerwünschte Werbemails oder betrügerisches Entlocken sensibler Daten schließen
lassen, oder Kennwörter, die den Schluss nahelegen, dass nicht jugendfreier Inhalt für Minderjährige
zugänglich gemacht wurde) zu suchen.
10.2 Offenlegung
Wir können auf Informationen über Sie oder Ihre Nutzung der Dienste zugreifen oder diese offenlegen,
(a) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (wenn wir z.B. eine gültige Vorladung oder einen Durch-
suchungsbefehl erhalten), (b) um auf eine von Ihnen angeforderte Unterstützung durch den Kunden-
dienst zu reagieren oder (c) wenn wir einen derartigen Schritt nach eigenem Ermessen als erforderlich
erachten, um die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit von uns, unseren Benutzern
oder der Öffentlichkeit zu schützen.
11. Geheimhaltung
Diese Bestimmungen zur Geheimhaltung regeln die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die
Notwendigkeit, den Schutz der von beiden Parteien besessenen vertraulichen Informationen sicher-
zustellen und sind für Sie verbindlich.
11.1 Definition für Vertrauliche Information
Alle zwischen den Parteien offengelegten Informationen, die folgende Informationen enthalten, jedoch
nicht ausschließlich: technischer, wissenschaftlicher oder geschäftlicher Natur sind, einschließlich
Analysevorgänge, experimentelle Daten, Testergebnisse, Methodiken, Techniken, Prozesse, Know-
how, Erfindungen unabhängig, ob patentierfähig oder nicht, Unternehmenskonzepte, Marktprognosen,
Produktentwicklungsplanung, unabhängig von der Präsentationsart solcher Informationen, ob schrift-
lich, mündlich, graphisch, fotographisch, audiovisuell, erfasst auf Magnetbändern oder anderen Arten
von Computerdisketten, Prototypen, Mustern sowie jeder anderen Form werden als VERTRAULICH
behandelt; nachfolgend werden solche geschützten und vertraulichen Informationen als „Vertrauliche
Informationen“ bezeichnet.
11.2 Offenlegung Vertraulicher Informationen
Die Parteien erkennen an, dass ein Austausch Vertraulicher Informationen notwendig ist, um die
Aufnahme von bedeutenden Geschäftsgesprächen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Vertraulichen Infor-
mationen vereinbaren die Parteien, ihre leitenden Angestellten, Arbeitnehmer und weiteren Vertreter zu
verpflichten, alle Vertraulichen Informationen, die sie voneinander und/oder ihren leitenden Angestell-
ten, Arbeitnehmern und Vertretern erhalten haben, streng vertraulich zu behandeln und diese nicht für
irgendeinen anderen Zweck zu nutzen, offenzulegen, oder einer dritten Partei Zugang zu solch Vertrau-
lichen Informationen zu gestatten.
11.3 Offenlegung gegenüber Dritten Parteien
Mit Wirkung des Inkrafttretens, vereinbaren die Parteien weder einer dritten Partei Vertrauliche
Informationen offenzulegen noch einer dritten Partei Zugang zu irgendeiner oder allen Vertraulichen
Informationen, die von einer der Parteien offengelegt wurden, ohne deren Zustimmung, zu gestatten,
noch diese für einen anderen als den Zweck, zu welchem die offenlegende Partei schriftlich zugestimmt
hat, zu nutzen. Es liegt im alleinigen Ermessen der offenlegenden Partei die Offenlegung durch die
andere Partei an irgendeine dritte Partei zu genehmigen, vorausgesetzt diese dritte Partei wird der
offenlegenden Partei kenntlich gemacht und erklärt in Schriftform, an die Bedingungen und Konditionen
dieser Vereinbarung gebunden zu sein.
11.4 Ausnahmen
Die vorbenannten Verpflichtungen zur Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Vertrauliche Infor-
mationen, von denen eine der Parteien klar darlegen kann, dass sie unter einer der folgenden Katego-
rien fällt:
i. Vertrauliche Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei
veröffentlicht sind, öffentlich bekannt oder auf andere Weise allgemein bekannt sind;
ii. Vertrauliche Informationen, die nach Offenlegung an die empfangende Partei veröffentlicht
werden, öffentlich bekannt werden oder auf andere Weise allgemein bekannt werden, ohne Ver-
schulden der empfangenden Partei;
iii. Vertrauliche Informationen, die kraft Gesetzes von einer der Parteien in die Vorlage an eine
Aufsichtsbehörde zur Überprüfung oder Zustimmung eingefügt werden müssen; oder
iv. Vertrauliche Informationen, die kraft Gesetzes offengelegt werden müssen.
Keine der Parteien darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in Bezug auf eine der
vorgenannten Ausnahmen nutzen oder offenlegen ohne vorher die andere Partei schriftlich über die
Nutzung oder Offenlegung, mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus, informiert zu haben, sofern nicht
gesetzlich unzulässig oder durch eine gerichtliche Anordnung untersagt. Eine Vertrauliche Information
gilt nicht als eine unter die vorgenannten Ausnahmen fallend, lediglich, weil sie von weiteren allge-
meineren Informationen des öffentlichen Bereichs umfasst sein könnte.
11.5 Nutzung der Vertraulichen Informationen
Die empfangende Partei wird die Vertraulichen Informationen, die ihr von der offenlegenden Partei zur
Verfügung gestellt wurden, für keinen anderen Zweck als für die Beurteilung in Verbindung mit den
Verhandlungen über eine Geschäftsvereinbarung zwischen den Parteien oder die Ausführung des
Vertrags nutzen.
11.6 Allgemeiner Sorgfaltsgrad
Ohne das Voranstehende dadurch einzuschränken, vereinbaren die Parteien, den selben Sorgfaltsgrad
zur Erfüllung ihrer Vertraulichkeitsverpflichtungen hierunter anzuwenden, den sie auch zum Schutz ihrer
eigenen Vertraulichen Informationen anwenden. Des Weiteren vereinbaren die Parteien, dass die Ver-
pflichtungen unter den Abschnitten 11.3 und 11.4 die Beendigung jeder nachfolgenden Geschäftsver-
einbarung oder Zusammenarbeit überdauern unabhängig von der Art und Weise wie die Beendigung
einer solchen Vereinbarung erfolgt.
11.7 Rückgabe Vertraulicher Informationen
Jede Partei kann, zu jeder Zeit, die Rückgabe aller Vertraulichen Informationen (einschließlich Notizen,
die anhand von mündlich erklärten Vertraulichen Informationen erstellt wurden) und aller Kopien davon,
die sie von der anderen Partei oder in deren Auftrag erhalten hat, zurückverlangen und die jeweilige
Partei stimmt zu, solchen Anfragen unverzüglich zu entsprechen. Ergänzend dazu, erfolgt eine Rück-
gabe Vertraulicher Informationen unverzüglich, wenn die Geschäftsdiskussionen oder Zusammenar-
beit von einer der Parteien auf schriftliche Mitteilung hin beendet wurden.
11.8 Haftungsbegrenzung
Für den Fall, dass eine der Parteien eine der Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt, so ist die Haftung
der verletzenden Partei auf 5.000,00 (fünf tausend) EUR für jede Verletzung und insgesamt auf
20.000,00 (zwanzig tausend) EUR begrenzt.
11.9 Fortbestehende Bestimmungen
Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen sowie für einen
Zeitraum von drei (3) Jahren nach deren Beendigung.
12. Streitbeilegung, Rechtsanwendung
12.1 Verfahren
Im Falle von Bedenken oder Streitigkeiten erklären Sie sich bereit, zuerst zu versuchen, die Streitigkeit
informell beizulegen, indem Sie sich an uns wenden.
12.2 Gerichtsstand
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist bei allen aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkei-
ten zugrunde zu legen. Für alle eventuellen Streitigkeiten mit der GBS Europa GmbH aus einer Ge-
schäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird soweit gesetzlich zulässig als Gerichtsstand der Sitz der
GBS Europa GmbH vereinbart. Erfüllungsort ist Karlsruhe.
13. Einhaltung von Lizenzen
Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen erklären sich damit einverstanden, dass wir höchs-
tens einmal alle zwölf (12) Monate nach einer entsprechenden Benachrichtigung sieben (7) Tage im
Voraus berechtigt sind, unser Personal oder einen unabhängigen Dritten, der zur Geheimhaltung ver-
pflichtet ist, mit der Überprüfung (einschließlich einer manuellen Prüfung und/oder elektronischer Me-
thoden) Ihrer Aufzeichnungen, Systeme und Anlagen zu beauftragen, um zu bestätigen, dass die
Installation und Verwendung jedweder Software oder Dienste durch Sie gemäß den Bestimmungen
gültiger Lizenzen von uns erfolgen. Darüber hinaus müssen Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach einer
entsprechenden Aufforderung alle von uns angeforderten Unterlagen und Informationen bereitstellen,
um zu gewährleisten, dass die Installation und Nutzung jeglicher Software und Dienste durch Sie in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen gültiger Lizenzen von uns erfolgen. Wenn die Überprüfung
ergibt, dass für die Software oder Dienste nicht genügend Lizenzen erworben wurden, erwerben Sie
unverzüglich alle erforderlichen Lizenzen, Abonnements sowie Wartung und Unterstützung für die zu-
rückliegende Zeit. Wenn die unterbezahlten Gebühren 5 % des Werts der zahlbaren Lizenzgebühren
übersteigen, zahlen Sie auch unsere angemessenen Kosten für die Überprüfung.
14. Modifikation
Wir sind berechtigt, diese Bedingungen und etwaige zusätzliche Bedingungen, die für einen Dienst oder
eine Software gelten, zu ändern, um sie beispielsweise Gesetzesänderungen oder Änderungen an un-
seren Diensten oder unserer Software anzupassen. Sie sollten die Bedingungen regelmäßig lesen.
Änderungen an diesen Bedingungen werden auf unserer Webseite veröffentlicht. Geänderte zusätzli-
che Bedingungen werden im jeweiligen Dienst bzw. in der jeweiligen Software bekanntgegeben. Wenn
Sie die Dienste oder die Software nach Inkrafttreten der Änderungen weiterverwenden bzw. weiterhin
darauf zugreifen, stimmen Sie den geänderten Bedingungen zu.
15. Sonstiges
15.1 Deutsche Fassung
In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieser Bestimmungen ist nur die deutsche Fassung
maßgebend.
15.2 Kommunikation
Sie können Mitteilungen zu diesen oder anderen Bedingungen an uns an die folgende Adresse schicken:
GBS Europa GmbH, Zur Giesserei 19-27B, 76227 Karlsruhe, Deutschland, z.Hd. der Rechtsabteilung.
Wir kön-nen Sie per E-Mail, per Post, durch Veröffentlichungen im Rahmen der Dienste oder durch
andere rechtlich zulässige Mittel benachrichtigen.
15.3 Vollständiger Vertrag
Diese AGB stellen die aktuellen Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und uns bezüglich der Nutzung
der Dienste und der Software durch Sie dar und ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen zwischen Ihnen und uns. Das gilt nicht für Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen,
Wartungs- und Supportbedingungen oder ähnliche auf unsere gemeinsame Geschäftsbeziehung spe-
ziell bezogenen Bestimmungen.
15.4 Teilunwirksamkeit
Wenn sich eine Bestimmung als nicht durchsetzbar erweist, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die an-
deren Bestimmungen. Sie verpflichten sich zusammen mit uns, diese Bestimmungen durch eine wirksa-
me Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu
ersetzen. Das Vorstehende gilt im Fall von Lücken entsprechend.