Ja. Elektronische Signaturen sind durch die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) europaweit rechtlich anerkannt. Sie schafft einheitliche Rahmenbedingungen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste – auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsprozessen.

FP Sign erfüllt die Anforderungen der eIDAS und unterstützt etablierte Signaturstandards wie PAdES (gemäß ETSI TS 119 142-1 bzw. DIN EN 319 142-1). Dadurch wird sichergestellt, dass signierte Dokumente unverändert bleiben und jederzeit überprüfbar sind.

Durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern – etwa der Bundesdruckerei oder Swisscom – werden zusätzlich die Vorgaben des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) eingehalten.

Ihr Vorteil:
Sie bestimmen selbst das erforderliche Sicherheitsniveau. Je nach gewählter Signaturart variiert die rechtliche Beweiskraft – von einfachen Freigaben bis hin zur qualifizierten Signatur mit höchster rechtlicher Verbindlichkeit.

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